Leitfaden Beantragung eines stationären Heilverfahrens – Innere Medizin
Leitfaden zur Beantragung
eines stationären Heilverfahrens
Privatpatienten haben das Recht auf freie Arzt- und Klinikwahl.
Die Klinik erfüllt die Beihilfevorschriften und die Voraussetzungen nach § 107 SGB V Abs. 1 und Abs. 2.
Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.
PKV: 2A Status nach § 4 Abs. 5 MB/KK.
Indikationen
- Zustand nach chirurgischem Eingriff Z98.8
- Stationäre Weiterbehandlung nach Chemotherapie Z54.2
- Stationäre Weiterbehandlung nach Infektionen (z.B. Sepsis) Z54.8
- Lungenarterienembolie in stabilem Stadium I26.9
- Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren F45.41
- Blutdruckeinstellung I10.90
- Diabetes mellitus, Typ 2, (entgleist) E11.91
- PAVK mit konservativem Therapieansatz (Kontraindikation: komplexe Wundheilungsstörungen), Einstellung Risikofaktoren I73.9
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit J44
- Rheumatismus M79.0
Kontraindikationen l nach individueller Fallsichtung
- Einschränkung bei Mobilität und Selbständigkeit
- Pflegefall mit Pflegestufe
- Demenzielles Syndrom / schweres kognitives Defizit
- Längere intravenöse Therapie ( z.B. Antibiotika, Diuretika, Chemotherapie)
Begründungen
- Aufgrund der Schwere und Komplexität des Krankheitsbildes ist eine ambulante Behandlung nicht ausreichend.
- Es besteht die medizinische Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung mit kontinuierlicher ärztlicher Überwachung und therapeutischer Intervention.
- Die bislang durchgeführten ambulanten Behandlungsmaßnahmen, einschließlich medikamentöser und therapeutischer Interventionen, führten zu keiner ausreichenden Stabilisierung des Gesundheitszustandes.
- Der therapeutische Bedarf erfordert ein strukturiertes stationäres Setting mit engmaschiger ärztlicher und therapeutischer Betreuung, das ambulant nicht realisierbar ist.
- Die Privatklinik Lauterbacher Mühle verfügt über eine besondere Spezialisierung und ausgewiesene Expertise in der Behandlung des vorliegenden Krankheitsbildes, die für den Behandlungserfolg entscheidend ist.
- Ziel der stationären Behandlung ist die nachhaltige Stabilisierung des Gesundheitszustandes, die deutliche Reduktion der Symptomatik sowie die Wiederherstellung der Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit.
Prozedere
Bitte einen ausführlichen Antrag mit Indikation und Begründung an die Krankenversicherung faxen. Verzichten Sie in der Begründung auf folgende Begriffe: „Reha, Sanatorium, Kur, Erholung“.
Kostenübernahme
Die Kostenübernahme muss vor Terminvereinbarung / Aufnahme in unserer Klinik vorliegen.
Für Fragen stehen wir Mo. – Fr. von 8.30 – 12.30 Uhr und 13 – 16 Uhr unter +49(0)8801-18-203 zur Verfügung.